Datenschutzerklärung

 

 

Am 1. September 2023 trat in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft. Diese gesetzlichen Grundlagen regeln den rechtlichen Umgang mit den sogenannten Personendaten. Sie passt sich an die Digitalisierung und die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO an. Datenschutz ist kein bürokratischer Selbstzweck. Vielmehr geht es um den Schutz von Menschen und deren Persönlichkeitsrechten.

 

Das neue Datenschutzgesetz enthält keine spezifischen Bestimmungen speziell für Vereine. Es erfordert auch nicht, Vereinsmitglieder proaktiv auf den 1. September 2023 zu informieren. Auf jeden Fall braucht es nun eine Datenschutzerklärung. Wir weisen nachfolgend darauf hin!

 

 

DTV DATENSCHUTZERKLÄRUNG v. 01-09-2023.pdf 159 KB